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QuB-Beirat

Zweck des QuB-Beirats
Die Kooperationspartner verpflichten sich im Rahmen des QuB-Kooperationsvertrages gemeinsam über die Qualität und die ordnungsgemäße Umsetzung des QuB-Systems zu wachen und seine Fortentwicklung zu betreiben. Als Kontroll- und Entscheidungsgremium hierfür fungiert der QuB-Beirat.

Aufgaben des QuB-Beirats
Wesentliche Aufgaben des QuB-Beirats sind:

  • die bundesweite Qualitätssicherung und einheitliche Fortentwicklung des QuB-Konzepts
  • die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung des QuB´s
  • die Entscheidung über die Aufnahme neuer Kooperationspartner

Der Beirat berät und entscheidet über die Inhalte des QuB. Dies sind insbesondere die Weiterentwicklung der Kriterienlisten bzw. Teilnahmebedingungen zum QuB und die Zertifizierungsmodalitäten.

Mitgliedschaft im QuB-Beirat
Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreten der Zeritifzierungsgesellschaft LGA InterCert GmbH, den QuB-Kooperationspartnern und anderen vom Beirat zugelassenen Einrichtungen oder Personen zur Überprüfung und Zertifizierung des QuB.
Die Gründungsmitglieder des QuB-Beirates sind die Zertifizierungsgesellschaft LGA InterCert GmbH, die Handwerkskammer für Mittelfranken und die Freie Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.
Die Mitgliedschaft eines Kooperationspartners im Beirat endet mit der Kündigung des QuB-Kooperationsvertrages.